Seit 2021 sind alle Objekte mit einem Netto-Anschaffungswert von über 800 € dem Anlagevermögen zuzuordnen. Im Gegensatz zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) können diese nicht im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Für alle diese Objekte stehen jedoch geeignete Finanzierungs- und Leasingprodukte zur Verfügung.
In der Praxis werden kleinere Investitionen häufig aus Eigenmitteln finanziert, während Unternehmen erst ab einer bestimmten Anschaffungshöhe über alternative Finanzierungsoptionen nachdenken. Diese Schwelle variiert von Unternehmen zu Unternehmen und wird individuell festgelegt.
Für regelmäßig geplante Investitionen im Geschäftsjahr empfiehlt sich die Nutzung eines „Finanzierungsrahmens“. Zu Beginn des Jahres besprechen wir gemeinsam, welche Anschaffungen in welcher Größenordnung realisiert werden sollen. Hierfür reichen Sie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen Unterlagen ein, wie beispielsweise den letzten Jahresabschluss und die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Wir prüfen die vereinbarte Finanzierungslinie und suchen die passenden Partner für Ihre spezifischen Finanzierungsbedürfnisse.
Durch diesen strukturierten Ansatz gewährleisten wir, dass die benötigten Finanzierungsrahmen bereits zu Beginn der Investitionsperiode gesichert sind. So bieten wir unseren Kunden eine hohe Investitionssicherheit und ermöglichen Ihnen, Ihre Projekte planmäßig umzusetzen. Vertrauen Sie auf SVGplusFINANCE für maßgeschneiderte Finanzierungslösungen!